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EG-Kompetenzen für den Rundfunk
Kommt der Europäischen Gemeinschaft nach dem EWG-Vertrag die Kompetenz zu, in den verschiedenen Bereichen von Rundfunk rechtsetzend tätig zu werden? Oder ergibt sich aus den Beschlüssen von Maastricht - insbesondere zum Subsidiaritätsprinzip - etwas anderes? Die in Deutschland so umstrittene «Fernsehrichtlinie» der EG ist nur der Anfang: weitere gemeinschaftsrechtliche Maßnahmen im Rundfunkwesen werden folgen. Die Kompetenz der EG hierzu ist ...

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